Kündigung in der Krise – Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht hat in der Corona Krise Hochkonjunktur. Für viele Unternehmen geht es in diesen Krisenzeiten wirklich nur ums Überleben. Denn viele Firmen müssen ihre Arbeit komplett einstellen, viele Firmen haben Kurzarbeitergeld beantragt, weil sie ihre Mitarbeiter in diesen Zeiten gar nicht mehr bezahlen können. Die Bundesregierung hat zwar Hilfe versprochen, aber mit dieser Hilfe wird es nicht möglich sein langfristig zu überleben, falls die Ausgangssperre und die Krise hier nicht  so schnell wie möglich vorbei geht . Ihre Fachanwälte bei Kündigung in Berlin.

Viele Unternehmer stehen jetzt vor großen Entscheidungen,  denn möglicherweise müssen Sie Personal entlassen, um die nächsten Monate zu überleben. Die große Frage ist, auch ob nach diese Krise die Zulieferer bzw auch die Abnehmer in der Lage sind, das Umsatzvolumen wieder zu erreichen, und ob nicht dauerhaft Mitarbeiter entlassen werden müssen. Das große Problem in einer solchen Krise ist, wenn Unternehmen Mitarbeiter entlassen müssen, ist, dass sie damit auch wertvolle Mitarbeiter möglicherweise gehen lassen müssen, auch vor der Krise gab es schon Probleme neue Mitarbeiter zu finden, und wenn jetzt noch in diesen Zeiten guter Mitarbeiter gehen müssen, weil es auch nicht anders geht,  kann es für Unternehmen unter Umständen lebensbedrohlich werden. Spezialisten für Arbeitsrecht aus Berlin

Denn was passiert, wenn der Umsatz wieder anzieht, aber es einfach keine Mitarbeiter gib, die diese Spitze abdecken können, dass bringt dem Unternehmen natürlich wieder neue Herausforderungen.

Kündigung geht das so einfach in der Krise?

 Auch in der Krise gelten Arbeitsgesetze, das heißt Firmen können ich einfach wahllos Mitarbeiter kündigen, denn es gibt nach wie vor Kündigungsschutz für Mitarbeiter in Firmen die mehr als 10 Mitarbeiter haben. Unter bestimmten Bedingungen können Firmen kündigen, wenn wenn die Existenz bedroht ist sogenannte betriebsbedingte Kündigungen. in einem solchen Fall, muss eine Sozialauswahl getroffen werden und wenn es einen Betriebsrat gibt dann muss diese Betriebsrat auch angehört werden bevor eine Kündigung ausgesprochen werden kann. Mitarbeiter die in diesem Fall die eine Kündigung erhalten, stehen unter  bestimmten Bedingungen auch eine Abfindung zu..

 erhält ein Mitarbeiter eine Kündigung, und fühlt sich ungerecht behandelt, dann führt der Weg an einer Klage nicht vorbei. Um auf der sicheren Seite zu sein, ist es ratsam in in einem solchen Fall einen Fachmann nämlich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu engagieren. Nur Fachanwälte für Arbeitsrecht können die Lage richtig einschätzen bzw auch die Chance sind die Möglichkeiten der Kündigungsschutzklage anzustreben auszuwerten Punkt das Arbeitsrecht ist sehr komplex, und deshalb ist es leicht einfacher Fehler zu machen wenn man die Sachen selber in die Hand nehmen will. Vor allem ist daran zu denken dass es eine 3 Wochenfrist gibt nach eine Kündigung sonst wird eine sonst auch nicht gesetzliche Kündigung wirksam. Für mehr Information zum Thema Kündigung. hier klicken

Rechtsanwälte Dr. Breuer Fachanwälte für Arbeitsrecht

Proskauerstr. 31

12047 Berlin

Tel. 030-42010823

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