Neuer Bußgeldkatalog ab Mai 2020

Ab Mai 2020 erscheint der neuer Bußgeldkatalog, der es in sich hat. Verbände drohen schon mit Protest, denn es kommen viele Neuerungen und gravierende Folgen für Autofahrer dazu.

Auch für Parksünder ist etwas dabei, vieles wird auch hier teurer.

Am schlimmsten ist die Tatsache, dass Autofahrer viel schneller ihren Führerschein verlieren können.

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, können Sie Einspruch einlegen. Dies muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids geschehen. Die Behörde prüft ihre Entscheidung ein weiteres Mal. Hält sie den Einspruch für berechtigt, gibt sie ihm statt. Andernfallswerden die Akten an das Amtsgericht weitergeleitet. Im Prozess entscheidet dann ein Richter über den Einspruch.

Der Einspruch solltedaher begründet werden. Oft enthält der Bußgeldbescheid Fehler. Dazu gehören unter anderem technische Fehler wie die fehlerhafte Messung der Blitzeranlage, aber auch formelle Fehler wie falsche Angaben zur Person, zum Kennzeichen, zur Tat oder zur Frist. Auch kann die Rechtsmittelbelehrung fehlen. Welche Angaben enthalten sein müssen, regelt § 66 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG).

Der Einspruch bietet sich besonders an, wenn Sie rechtsschutzversichert sind. Wir kümmern uns frühzeitig um eine Deckungszusage der Versicherung, sodass Sie auf der sicheren Seite sind. Ihre Kosten werden dann übernommen.

Ob es sich auch in anderen Fällen lohnt, Einspruch einzulegen, hängt stets von der individuellen Situation des Betroffenen ab.Wegen der immer wieder vorkommenden Fehler macht es grundsätzlich Sinn, den Bußgeldbescheid prüfen zu lassen.Vor allem, wenn ein höheres Bußgeld vorgesehen ist oder Punkte bzw. Fahrverbote drohen, sollte über einen Einspruch nachgedacht werden.

Kosten verursacht die Einlegung des Einspruchs nämlich zunächst keine. Kommt die Behörde zu dem Schluss, dass die Einwände begründet und der Einspruch rechtmäßig ist, so wird das Verfahren eingestellt und die Bußgeldforderung aufgehoben. Anwälte Für Verkehrsrecht in Berlin

Hält die Behörde den Einspruch nicht für rechtmäßig, landet die Sache vor Gericht. Die Sache wird dann dort verhandelt. Hält der Richter den Bußgeldbescheid für rechtens – Ihren Einspruch somit für unbegründet – tragen Sie die Gerichtskosten. Im umgekehrten Fall müssennicht zahlen. Ausnahmen gelten für unkomplizierte Bußgeldbescheide von max. 10€.

Ziehen Sie einen Anwalt zurate oder möchten Sie sich von einem Anwalt im Prozess vertreten lassen, kommen Anwaltsgebühren hinzu. Diese lohnen sich meist. Je nach Höhe des Bußgelds können zum einen erheblicheKosten gespart werden. Zum anderen lassen sichPunkte oder ein Fahrverbot eher vermeiden.

Wird das Verfahren gegen Sie bloß eingestellt, müssen Sie die Kosten meist selbst tragen. Anders sieht es bei einem Freispruch aus. Rechtsanwälte Dr. Breuer

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